.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hatte am 26.10.2022 im Rahmen eines Projektabstimmungsgespräches mit weiteren Behörden eine bevorzugte Variante aus den Alternativen für die Trassenführung der Straße bestimmt (nähere Erläuterungen dazu im Folgenden). Die Gemeinde Oberau war dazu seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim zur Abgabe einer Äußerung aufgefordert worden. Nachdem sich die drei Gemeinderatsfraktionen intern abgestimmt hatten befasste sich das Ratsgremium am 23.05.2023 mit der Thematik. Die dabei einstimmig im Gemeinderat Oberau beschlossene Stellungnahme finden Sie nachstehend:
„Am 30.01.2020 war der aktuelle Planungsstand für eine Verlegung der B23 im Gemeindegebiet Oberau seitens des Staatlichen Bauamts Weilheim im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt worden. In seiner Präsentation favorisierte das Staatliche Bauamt von den vorgestellten Optionen die Trasse 1C. Es handelt sich hierbei um eine Hangtrasse mit Talbrücke, die am Kreisverkehr nahe des neuen B2-Nordportals beginnen und bergauf entlang des Mühlbergs bis zur unteren Kehre der bestehenden B23 führen soll.
In der Folge beauftragte die Gemeinde Oberau das Ingenieurbüro GeoConsult GmbH mit Sitz in Puch (Österreich) mit der Erstellung eines Gutachtens. Durch die ingenieurfachliche Stellungnahme sollte der Gemeinderat eine fundiertere Entscheidungsgrundlage erhalten. Im Raum stand eine Entscheidung erheblicher Tragweite, die nicht ohne gründliche Beleuchtung und Einbeziehung weiterer Optionen getroffen werden sollte. Es war daher wichtig und richtig, sich auch mit Alternativen zu der vom Staatlichen Bauamt Weilheim vorgeschlagenen Variante auseinanderzusetzen. Die von GeoConsult erarbeiteten Ergebnisse wurden der Oberauer Bürgerschaft in einer Informationsveranstaltung am 15.10.2021 vorgestellt.
Ausgehend von den Ergebnissen des Gutachtens sprach sich der gesamte Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 für die Realisierung der Trassenvariante 1A-neu aus, die eine von den Ingenieuren der GeoConsult optimierte Variante der Tasse 1A des Staatlichen Bauamts darstellt. Es handelt sich um eine Trasse entlang des Mühlbergs, die einen Verzicht auf die vom Staatlichen Bauamt angedachte Brücke beim örtlichen Trachtenheim ermöglicht und stattdessen nördlich der Bebauung am Gipsbruch einen Tunnel vorsieht. Mit Schreiben vom 03.01.2022 übersandte die Gemeinde Oberau daraufhin eine vom 1. Bürgermeister und allen Gemeinderäten unterzeichnete Erklärung vom Dezember 2021, in der sie um Umsetzung der vorgenannten Variante 1A-neu bat. Wesentliche Bewegründe waren die zeitnahe und vollständige Entlastung der Oberauer Bevölkerung vom Durchgangsverkehr und hierdurch die Ermöglichung einer langfristig positiven Ortsentwicklung.
In Form des Schreibens vom 16.11.2022 erhielt die Gemeinde Oberau Antwort auf ihre Erklärung, in der das Staatliche Bauamt Weilheim die Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Fernstraßen-Bundesamts (FBA) mitteilte: Das BMDV möchte die von der Gemeinde Oberau präferierte Trasse 1A-neu nicht realisieren. Das Ministerium hält stattdessen an der ursprünglich vorgeschlagenen Trasse 1C fest – dies im Wesentlichen aus Kostengründen. Der rechtlich erforderliche Lärmschutz ließe sich bei Bedarf auch durch Lärmschutzwände realisieren. Das FBA teilte die Ansicht des BMDV.
Vor diesem Hintergrund bat das Staatliche Bauamt Weilheim um eine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass eine weitere Planung nicht sinnvoll sei, sollte die Gemeinde Oberau „eine Lösung ohne Tunnel strikt ablehnen“. Es ist also neuerlich eine Stellungnahme der Gemeinde gefordert.
Wie eingangs erwähnt, muss die langfristige vollständige Entlastung der Oberauer Bürgerinnen und Bürger vom Durchgangsverkehr das Ziel der Gemeinde sein. Das unermüdliche Wirken der maßgeblichen Akteure in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere der Bürgerinitiative „Verkehrsentlastung Oberau (VEO)“ – hat bisher nur zu einem Teilerfolg geführt. Es wäre schlicht unbillig, wenn die Oberauer Anwohnerinnen und Anwohner der B23, die sich ja genauso an den Aktionen der VEO beteiligt haben, nun das Nachsehen hätten, weil sich für sie nichts verbessert.
Die Zusammenführung der Ortsteile, die noch immer von der ehemaligen B2 und der B23 zertrennt sind, wird erst sinnvoll möglich sein, wenn auch die B23 vollständig außerhalb des bebauten Ortgebiets verläuft. Erst dann wird die Gemeinde die Möglichkeit haben, die Bereiche entlang der B2 und der B23 weiterzuentwickeln.
Auf die Lärmbelästigung, der eine so große Zahl unserer Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt ist, wurde in den vergangenen Jahren bereits vielfach eingegangen. Wir sind davon überzeugt, dass die Lärmbelastung spürbar abnehmen wird, wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Ort führt. Weniger Durchgangsverkehr wird auch zu mehr Verkehrssicherheit führen. Das ist aus gemeindlicher Sicht ein wesentlicher Aspekt, der nicht vergessen werden darf.
Vergessen werden darf auch nicht, dass die Gemeinde Oberau nicht der „Bauherr“ in dieser Sache ist. Die Straße wird nicht aus Gemeindemitteln finanziert. Das wäre auch nicht möglich. Wir haben hier vielmehr die Situation, dass der Bund als Maßnahmeträger die gemeindliche Haltung abfragt. Diese wurde ihm letztlich auch mitgeteilt in Form der Erklärung vom Dezember 2021, in der darum gebeten wurde, eine Variante mit Tunnel in Erwägung zu ziehen. Leider möchten die Bundesbehörden dieser Bitte aber nicht entsprechen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich also nur noch die Frage, ob die von den Bundesbehörden favorisierte Trasse 1C für die Gemeinde inakzeptabel ist.
Die Angelegenheit wurde in den Gemeinderatsfraktionen intensiv diskutiert und die vorgenannten Aspekte wurden gegeneinander abgewogen mit dem Ergebnis, dass auch die Variante 1C mit Blick auf den ganz weit überwiegenden Teil der Oberauer Bürgerschaft zu einer deutlichen Verbesserung führen würde. In der Realisierung einer B23 neu sehen wir daher eine Chance, die nicht leichtfertig ungenutzt gelassen werden sollte.
Daher spricht sich der Gemeinderat Oberau einstimmig dafür aus, die Planungen des Staatlichen Bauamtes Weilheim nicht zu verzögern und diesem mitzuteilen, dass die Gemeinde Oberau eine Planung ohne Tunnel nicht strikt ablehnt.
Im Laufe der weiteren Planungen ersuchen wir die mit der Planung befassten Behörden aber, unbedingt folgende Punkte bestmöglich umzusetzen:
Wesentliches Argument für Verlegung der B23 aus dem bebauten Ortsgebiet ist die Lärmbelastung, die unsere Bürgerinnen und Bürger, die entlang der Straße wohnen, ertragen müssen. Es wäre daher äußerst kontraproduktiv, wenn die B23 neu zu einer zusätzlichen Immissionsbelastung oder auch nur zu einer bloßen Verlagerung des Problems führen würde. Wir fordern daher, dass die B23 neu mit bestmöglichen Lärmschutzmaßnahmen versehen wird, insbesondere entlang etwaiger potentiell kritischer Streckenabschnitte – z.B. in den Bereichen, in denen die Trasse der Wohnbebauung nahe kommt und in der Nähe des gemeindlichen Schwimmbades.
Die Wanderwege zu den sog. „Sieben Bänken“ und zu den Aussichtspunkten „Grüner Fleck“ sowie „Loisachblick“ müssen auch nach Fertigstellung der Umgehungsstraße weiterhin ohne große Umwege erreichbar bleiben. Die vorgenannten Bereiche stellen gerade für die Oberauer Familien mit Kindern eine Art „Naherholungsgebiet“ dar, das zugänglich bleiben muss. Gleiches gilt für die land- und forstwirtschaftlichen Wege.“
Aktueller Stand ist, dass das Staatliche Bauamt Weilheim mit den Arbeiten für eine detaillierte Planung beginnen wird. Diese Detailplanung ist Voraussetzung für den Eintritt in das Genehmigungsverfahren, das sog. Planfeststellungsverfahren. Allerdings müssen nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes vorab noch die naturschutzrechtlichen Belange untersucht und eine Baugrunderkundung durchgeführt werden. Es erfolgt deshalb im Jahr 2024 eine ökologische Kartierung, die mindestens ein Jahr lang dauern wird. Parallel dazu werden Informationen zum Baugrund, vor allem im Bereich des zu überbauenden Tunnels, gesammelt. Erst wenn diese Erkenntnisse vorliegen, wird in Weilheim mit der besagten Detailplanung begonnen. Das wird dann schätzungsweise nicht vor dem Frühjahr 2025 sein.
Ein Blick in die weitere Zukunft ist schwierig: Seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim gibt es keine Einschätzung zur Frage, wie die weiteren Schritte zeitlich erfolgen. Wann also das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann, lässt sich momentan nicht absehen. Tatsache ist, dass das Projekt aktuell mit Baukosten von 15 Mio. Euro veranschlagt wird und dass es im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ aufgeführt ist. Und angesichts des guten Kosten-/Nutzenverhältnisses ist die Verwirklichung mit hoher Sicherheit zu erwarten.
.
Rückblick:
Am 15.10.2021 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, in deren Rahmen das von der Gemeinde Oberau beauftragte Ingenieurbüro seine vertiefende Untersuchung zu den in der Diskussion stehenden Straßentrassen vorstellte. Außerdem hatte das Unternehmen Trassenalternativen neu entwickelt. Es handelt sich hierbei um Streckenführungen, die bisher noch nicht angedacht worden waren.
Der Gemeinderat hat sich am 30.11.2021 mit den Ergebnissen der Untersuchungen befasst. Dabei haben sich alle drei im Gremium vertretenen Fraktionen einhellig für eine Streckenführung am Mühlberg (abgehend von der bestehenden Kehre im unteren Bereich des Ettaler Berges und weiterführend bis zum neu entstehenden Kreisverkehr im Norden des Ortes) ausgesprochen. Man war sich bewusst, dass der Bau einen Eingriff in bisher nicht berührte Landschaftsbereiche mit sich bringt. Daher entschied man sich für eine optimierte Lösung der Variante 1A-neu (siehe nachstehendes Bild), die einen Verzicht auf die vom Staatlichen Bauamt angedachte Brücke beim Trachtenheim ermöglicht und stattdessen nördlich der Bebauung am Gipsbruch einen Tunnel vorsieht. Die Optimierung ermöglicht außerdem einen noch etwas größeren Abstand der Straße zur Wohnbebauung. Auch sind Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke möglich. Hier die wesentlichen Eckdaten der befürworteten Trassenvariante:
- Gesamtlänge: ca. 1.050 Meter
- Tunnellänge: ca. 200 Meter
- Abstand zum Freibad Oberau: ca. 75 bis 80 Meter
- Abstand zur Wohnbebauung am Gipsbruch: ca. 90 bis 95 Meter
Favorisierte Variante der Gemeinde Oberau: optimierte Trasse mit Tunnel (Quelle: GEOCONSULT ZT GmbH, A-Puch)
Unter Abwägung aller Gesichtspunkte – auch im Hinblick auf die technische und finanzielle Realisierbarkeit – war man einstimmig der Meinung, eine insgesamt verträgliche und zukunftsweisende Entscheidung zur weiteren Verkehrsentlastung des Ortes getroffen zu haben.
Die Fraktionen haben dazu im Dezember 2021 noch eine gemeinsame und von allen Ratsmitgliedern unterzeichnete Erklärung verfasst, um geschlossen bei den vorgeordneten Behörden auftreten und eine baldmögliche Umsetzung der Maßnahme anstoßen zu können. Dieses Positionspapier haben wir Ihnen hier zur Information bereitgestellt.
.
Bereits im Februar 2016 hatten sämtliche Mitglieder des Gemeinderates Oberau zur geplanten Verlegung der Bundesstraße 23 Stellung genommen. Das Dokument können Sie hier zur Einsichtnahme aufrufen.